Einzelmitglied werden

Wer kann Einzelmitglied werden?

"Mitglied des Verbands können all jene Personen werden, die eine Beratungs- oder Bildungstätigkeit nach den Grundsätzen von Art. 3a und 3b dieser Statuten ausüben und/oder Personen, die eine entsprechende vom Verband anerkannte berufliche Spezialisierung absolvieren oder absolviert haben".(Statuten faseg, MITGLIEDSCHAFT, Art. 4)

Was beinhaltet die Mitgliedschaft?

  • Stimmberechtigung an der Mitgliederversammlung
  • Bezug der regelmässigen News zu Kernthemen und Veranstaltungen
  • Kostenlose Teilnahme am Qualitätszirkel
  • Vergünstigung für die einmal jährlich stattfindende Weiterbildung
  • Kostenlose Teilnahme am thematischen Nachmittag der Mitgliederversammlung

Der Jahresbeitrag liegt bei CHF 120.00, welcher zu Beginn des Vereinsjahres eingefordert wird. Die Rechnung wird per Mail zugestellt.

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