Fachstellen - Kollektivmitglieder
faseg bestätigt, dass alle unten aufgeführte Fachstellen, Kollektivmitglied des faseg sind. Mitglieder des faseg verpflichten sich, das berufliche Handeln nach den sexuellen Rechten gemäss International Planned Parenthood Federation (IPPF) auszurichten. Kollektivmitglieder müssen zudem eine anerkannte, kantonal beauftragte Fachstelle im Bereich sexueller Gesundheit sein oder mindestens zwei entsprechend qualifizierte Fachpersonen beschäftigen. Ausserdem dürfen die Kollektivmitglieder ausschliesslich von qualifizierten Fachpersonen bei faseg vertreten werden. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Statuten des faseg prüft der Vorstand des faseg einen Vereinsausschluss.